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OLG Hamm, 25.03.2008 - 1 Ws 163/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Burhoff online
StGB § 57
Bedingte Entlassung; Prognose; persönlicher Eindruck; Bedeutung; - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bedeutung eines bei der mündlichen Anhörung des Verurteilten gewonnenen persönlichen Eindrucks des mit der Reststrafenaussetzung befassten Gerichts für eine Prognise i.R.d. bedingten Entlassung; Aussetzbarkeit eines Strafrestes unter Berücksichtigung des ...
- Judicialis
StGB § 57
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.10.2002 - 4 StR 332/02
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (teilweise Zäsurwirkung eines früheren …
Auszug aus OLG Hamm, 25.03.2008 - 1 Ws 163/08
Dies bedeutet, dass je nach der Schwere der Straftaten, die vom Verurteilten nach Erlangung der Freiheit im Falle eines Bewährungsbruchs zu erwarten sind, unterschiedliche Anforderungen an das Maß der Wahrscheinlichkeit für ein künftiges strafloses Leben des Verurteilten zu stellen sind (vgl. BGH NStZ 2003, S. 200).
- OLG Hamm, 21.08.2008 - 3 Ws 323/08
Zuständigkeit mehrerer Staatsanwaltschaften in Vollstreckungssachen; Beschwerde
Das Beschwerdegericht soll deshalb von der aufgrund der persönlichen Anhörung gewonnenen Prognose nur abweichen, wenn von der Strafvollstreckungskammer wesentliche Gesichtspunkte fehlerhaft gewichtet worden sind oder die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer erkennbar nicht auf einem für das Beschwerdegericht nachvollziehbaren Eindruck des Verurteilten bei der mündlichen Anhörung beruht (OLG Hamm Beschl. v. 25.03.2008 - 1 Ws 163/08; vgl. auch: OLG Hamm Beschl. v. 08.02.2000 - 4 Ws 10/2000). - OLG Hamm, 21.08.2008 - 3 Ws 324/08
Zuständigkeit mehrerer Staatsanwaltschaften in Vollstreckungssachen; Beschwerde
Das Beschwerdegericht soll deshalb von der aufgrund der persönlichen Anhörung gewonnenen Prognose nur abweichen, wenn von der Strafvollstreckungskammer wesentliche Gesichtspunkte fehlerhaft gewichtet worden sind oder die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer erkennbar nicht auf einem für das Beschwerdegericht nachvollziehbaren Eindruck des Verurteilten bei der mündlichen Anhörung beruht (OLG Hamm Beschl. v. 25.03.2008 - 1 Ws 163/08; vgl. auch: OLG Hamm Beschl. v. 08.02.2000 - 4 Ws 10/2000).